Der Begriff „Feuerschutzabgabe“ wurde erstmals bei uns auf einem Dokument von 1958 gelesen. Dies bedeutete das jeder wehrpflichtige Mann einen Jahresbeitrag von 5,- DM zu zahlen hat welcher von der Gemeinde eingezogen wurde. In Zukunft wurde sorgfältig Liste über dieses Geld geführt.
Weitere wirtschaftliche Verbesserungen spiegeln sich in den Anschaffungen dieser Zeit wieder. Eine Inventarliste von 1958 zeigte einen relevanten Beschluss dieser Zeit.